einen Nachweis über Ihre Berufstätigkeit oder Ihre Ausbildung (schriftlicher Nachweis der Dienstgeberin oder des Dienstgebers, den Einkommenssteuerbescheid oder die Studienbestätigung)
Lichtbildausweise der obsorgeberechtigten Personen
Der städtische Kindergarten ist in Wien für alle Kinder bis zur Schulpflicht beitragsfrei.
Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz des Kindes und eines Elternteils beziehungsweise einer obsorgeberechtigten Person in Wien ist. Das gilt für die gesamte Zeit, in der das Kind den Kindergarten besucht.
Umfassende Informationen zur Anmeldung für einen städtischen Kindergartenplatz, den Fristen und Terminen sowie den Kriterien zur Platzvergabe finden Sie unter Anmeldung für einen beitragsfreien Kindergartenplatz.
Informationen zur Anmeldung für einen Hortplatz finden Sie unter Hort für Volksschulkinder.
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Infotelefon der Stadt Wien – Kindergärten unter + 43 1 277 55 55.