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Archivarische Schutzfristen können zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung, zum Beispiel für Forschungen im Rahmen von Master-Arbeiten oder Dissertationen, verkürzt werden.

Die Verkürzung der Schutzfristen können Sie online beantragen.

Für Ihren Online-Antrag brauchen Sie:

  • Angabe der Bestände, für die die Schutzfrist verkürzt werden soll

  • Eine Beschreibung des Vorhabens, aus der hervorgeht, dass es sich um wissenschaftliche Forschung handelt

  • Bei Master-Arbeiten oder Dissertationen: Bestätigung der universitären Betreuer*innen



Weitere Informationen:

Mehr Informationen über Voraussetzungen, Fristen und Kosten finden Sie unter "Hinweise zum Verfahren".