Mit diesem Formular können Sie Wohnbeihilfe beantragen. Der Antrag auf Gewährung einer Wohnbeihilfe kann ausschließlich von HauptmieterInnen, Nutzungsberechtigten bzw. EigentümerInnen frühestens bei Vorliegen der Meldung (Hauptwohnsitz erforderlich) eingebracht werden. Neben den eigenen Daten müssen auch Personendaten von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen angegeben werden. Das sind zum Beispiel:
EhepartnerIn, Eingetragene/r PartnerIn, LebensgefährtIn,
Minderjährige und volljährige Kinder
Sonstige MitbewohnerInnen
Personaldokumente (z. B. Reisepass, Personalausweis, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde)
Einkommensnachweise (z. B. Lohnzettel, Pensionsbescheid)
Miet- Nutzungs- oder Kaufvertrag
Bestätigung des Wohnungsaufwandes (nicht bei Gemeindewohnungen)
Kopie der Kontokarte (nicht bei Gemeindewohnungen und bei Postanweisung)
Vor Antragstellung lesen Sie bitte die unter "Hinweise zum Verfahren" angeführten Informationen. Dort finden Sie wichtige Information über die Voraussetzungen und Fristen für die Stellung eines Antrags.